Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner im Auftrag der Dotter & Zabransky GmbH wegen rechtswidrigen Verkaufes von PlayStation-Spielen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Teerhag & Partner
im Auftrag der
Dotter & Zabransky GmbH
wegen
rechtswidrigen Verkaufes von PlayStation-Spielen
Die Kanzlei Teerhag & Partner vertritt die Interessen der Dotter & Zabransky GmbH, die im Videospielbereich tätig ist. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler, der ebenso Videospiele verkauft und deshalb mit der Dotter & Zabransky GmbH in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Der von der aktuellen Abmahnung der Kanzlei Betroffene soll ein Playstation-Spiel auf der Internetplattform „amazon.de“ verkaufen. Bei einem Testkauf monierte die Dotter & Zabransky GmbH, dass nicht das gekaufte Spiel, sondern nur eine günstigere „PlayStation Hits“-Spielversion geliefert wurde. Die Abweichung von der bestellten und der gelieferten Ware stellt gemäß § 5 UWG eine Irreführung dar. Die Kanzlei Teerhag & Partner sieht hierin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Die Kanzlei Teerhag & Partner fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Anwaltskosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
16. Oktober 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung