Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HamburgMusik gGmbH wegen Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HamburgMusik gGmbH wegen Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie

Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HamburgMusik gGmbH wegen Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie
Uns erreichte eine Abmahnung der
A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
HamburgMusik gGmbH
wegen
Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie
Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HamburgMusik gGmbH, welche Veranstalter von Konzerten in der Elbphilharmonie in Hamburg ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem solchen Konzert verkauft haben soll.
Beim Kauf von Konzerttickets akzeptiert der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HamburgMusik gGmbH, welche nach Ziff. VIII.2 vorschreiben, dass der Erwerb der Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt ist. Zudem wird gem. Ziff. VIII.3 vorgeschrieben, dass ein gekauftes Ticket nicht gewinnbringend und nicht über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen weiterveräußert werden darf. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, mehrfach Tickets für Veranstaltungen der HamburgMusik gGmbH erworben und sodann über Internetplattformen gewerblich angeboten zu haben. Nach Ansicht der A|L|P Rechtsanwälte verletze der Verkauf von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt die Interessen der Konzertbesucher und der Veranstalter und stelle zudem einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften da.
Die A|L|P Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Ein vorformuliertes Exemplar ist der Abmahnung bereits zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird Auskunft über den Umfang der getätigten Verkäufe gefordert. Zudem soll der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro zahlen und die bereits entstandenen Abmahnkosten in Höhe von 1.822,96 Euro begleichen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.