Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag zahlreicher Veranstalter und Agenturen wegen rechtswidriger Ticketverkäufe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag zahlreicher Veranstalter und Agenturen wegen rechtswidriger Ticketverkäufe

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag zahlreicher Veranstalter und Agenturen wegen rechtswidriger Ticketverkäufe
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe
im Auftrag von
Karlsruher Marketing und Event GmbH, WOA Festival GmbH, ICS Festival Service GmbH und Sport- und Fußballvereinen
wegen
rechtswidrigen Ticketverkäufen im Internet
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen zahlreicher Veranstalter und Agenturen. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an mehrere Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu verschiedenen Veranstaltungen verkauft haben sollen. Den Abgemahnten wird ein kommerzieller Weiterverkauf von Eintrittskarten für eine Veranstaltung des Abmahners zu überhöhten Preisen auf eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo vorgeworfen. Dies widerspreche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketkauf, wonach eine derartige Weiterveräußerung verboten bzw. nur in Ausnahmesituationen möglich sei. Hierin sehen die Schütz Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Außerdem wird das sofortige Unterlassen derartiger Verkäufe verlangt. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe und teilweise Schadensersatz, sowie aber auch die Erstattung der Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.