Wieder mahnt die Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wieder mahnt die Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay ab

Wieder mahnt die Kanzlei Schroeder wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay ab
Uns erreichte wieder eine Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist uns bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun Abmahnung an eine Person, welche Modellfahrzeuge auf der Plattform eBay.de zum Verkauf anbietet. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt.
Hierüber berichteten wir bereits einige Male:
 
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-schein-privatverkauf/
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-anzahl-auktionen/?preview=true
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-lego/
 
Konkret wird dem Betroffenen in der aktuellen Abmahnung folgendes vorgeworfen:

Gefordert wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird ebenfalls der Ersatz der bereits entstandenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.