Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. wegen wegen irreführender Produktbezeichnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. wegen wegen irreführender Produktbezeichnung

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Produktbezeichnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Lauterer Wettbewerb e.V. aus München
wegen
irreführender Produktbezeichnung
Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen. Über solche Abmahnschreiben berichteten wir bereits:
https://www.ra-herrle.de/lauterer-wettbewerb-ce-zertifiziert/
Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll in der Werbung seiner Halogenlampen, diese mit „Energy Saver“ präsentiert haben. Dieser Begriff suggeriert aber, dass es sich um energiesparende Lampen handele. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall und der Betroffene führt damit seine Kunden in die Irre. Der Verein sieht hierin also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Der Lauterer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.