Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern
Uns erreichte eine urheberrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg
wegen
unberechtigter Nutzung von Produktbildern.
Die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg vertreten die Interessen einer Mandantin, welche auf der Verkaufsplattform eBay.de Produkte zum Verkauf anbietet. Sie verschickte nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern vorgeworfen wird.
Der von der Abmahnung Betroffene soll über eBay ein Stofftier für Kinder angeboten haben. Hierbei soll er Bildmaterial genutzt haben, dessen Urheberin die Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung innerhalb der eigenen Angebote verletze der Abgemahnte die der Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zustehenden Leistungsschutzrechte iSd. § 72 UrhG iVM. §§ 15 ff. UrhG.
Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigelegt worden. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Bildmaterials aufgefordert. Ebenfalls wird Schadensersatz wegen der unbefugten Nutzung des Bildmaterials von insgesamt 600,00 € gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.