Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwältin Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwältin Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung

Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwältin Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung von der
Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen
im Auftrag der
WSI GmbH aus Weyhe
wegen
Verstoßes gegen die Grundpreisverordnung
Die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen vertritt erneut die Interessen der WSI GmbH, welche Partner für Fachhandel und Gastronomie im Bereich Spirituosen ist. Im Auftrag dieser verschickte Rechtsanwältin Daniela Schmidt nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete. Der Vorwurf lautet, der Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes von alkoholischen Getränken den Grundpreis nicht aufgeführt. Nach § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) sei er jedoch verpflichtet, den Preis je Maßeinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Deshalb würden sich aufgrund dieses Wettbewerbsverstoßes Ansprüche der WSI GmbH begründen.
Rechtsanwältin Daniela Schmidt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Eine weitere Abmahnung dieser Art, auch von der WSI GmbH, finden sie hier:
https://www.ra-herrle.de/rain-daniela-schmidt-wsi-gmbh/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.