Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Oktober 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen
im Auftrag der
DynTec UG
wegen
Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung.
Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG, welche als Immobilienmaklerin tätig ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche gewerblich online auftritt und dabei nach ihrer Ansicht die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht einhält. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem online Angebot nicht den Gesamtpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer angegeben zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar. Daneben läge zudem ein Verstoß gegen §§ 8 I, 3 Nr. 1 UWG vor, welcher Ansprüche der DynTec UG begründen würde. In der Abmahnung verweisen die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer auf ein Screenshot des benannten Angebotes als Anlage.
Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.