Abmahnung durch Lukas Nießen im Auftrag der Firma Odoma Handel und Vertrieb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung durch Lukas Nießen im Auftrag der Firma Odoma Handel und Vertrieb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung durch Lukas Nießen bzw. der Firma Odoma Handel und Vertrieb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte ein Abmahnung von
Lukas Nießen bzw. der Firma „Odoma Handel und Vertrieb“
wegen
Verstößen gegen die „ODR-Verordnung“
In der von Herrn Nießen kürzlich ausgesprochenen Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe die aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 („ODR-Verordnung“) resultierenden Informationspflicht nicht beachtet. Zudem würde ein Hinweis darauf fehlen, ob der abgemahnte Händler freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder dazu gesetzlich verpflichtet ist. Dies stelle nach Ansicht von Herrn Nießen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wodurch Ansprüche gegen den Betroffenen begründet seien.
Herr Nießen fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.