Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott im Auftrag von Stephan Schulze wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Klier & Ott aus Berlin
für
Herrn Stephan Schulze
wegen
Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten auf eBay
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin vertritt die Interessen von Stephan Schulze, der auf der Internetplattform eBay diverse Artikel, unter anderem Badezubehör, anbietet. Die Kanzlei Klier & Ott verschickte für diesen nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls auf eBay auftritt und die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt.
Nach Ansicht von Stephan Schulze sei der Abgemahnte ein gewerblicher Händler, der sich als privater Verkäufer ausgibt. Dieser Vorwurf kommt wegen den angebotenen Waren und vor allem wegen des Umfanges der Angebote für Herrn Schulze zustande. Es gäbe viele identische Produkte in hohen Stückzahlen und überwiegend als Neuware.
Die Kanzlei Klier & Ott fordert daher im Namen von Stephan Schulze von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe bei jeder Zuwiderhandlung. Außerdem ist die Rechtsverletzung unverzüglich einzustellen. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
2. Oktober 2019
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