Abmahnung der Kanzlei Faustmann im Auftrag der Horstmann GmbH & Co. KG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Oktober 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Kanzlei Faustmann im Auftrag der Horstmann GmbH & Co. KG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Kanzlei Faustmann im Auftrag der Horstmann GmbH & Co. KG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Faustmann
im Auftrag der
Horstmann GmbH & Co. KG
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei Faustmann vertritt die Interessen der Horstmann GmbH & Co. KG, die eine berühmte Herstellerin im Bereich Lampen und Leuchten ist. Die Kanzlei Faustmann verschickte für die GmbH kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Horstmann GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe, unter Hinweis auf eine konkrete ASIN, keine ordnungsgemäße Darstellung des Etiketts gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 874/ 2012. Die Angebote des Abgemahnten enthielten also keine hinreichenden Angaben. Laut Vorgaben sei das Label unmittelbar neben dem Preis darzustellen oder zumindest sollte das Label mittels geschachtelter Anzeige neben dem Preis angezeigt werden. Hierbei müsse das Label hinter dem Symbol eines Pfeils als „sprechender“ Link hinterlegt werden. Nach Ansicht der Kanzlei Faustmann besteht ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei Faustmann fordert daher im Namen der Horstmann GmbH & Co. KG den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und außerdem die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.