Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen "Lloronas Fluch" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2019

Entscheidungen

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen "Lloronas Fluch"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Lloronas Fluch“
Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Warner Bros. Entertainment GmbH
wegen des Filmtitels
„Lloronas Fluch“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für den Horror-Mysterie-Thriller „Lloronas Fluch“, welcher Teil des bekannten „Conjouring“-Universums ist. Der Film handelt von Llorona, die aus Wut auf ihren Mann ihre Kinder ertränkte und sich anschließend selbst tötete. Ihr Geist such nunmehr weitere Opfer heim und versucht auch diese zu töten.
Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Auch für die anderen Teile der Filmreihe hatte die Kanzlei Waldorf Frommer bereits Abmahnungen ausgesprochen:
https://www.ra-herrle.de/waldorf-frommer-the-nun/?preview_id=15635&preview_nonce=80777d7c44&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
https://www.ra-herrle.de/abmahnungen-waldorf-frommer-conjuring-2/?preview_id=13624&preview_nonce=026a5b50b5&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
https://www.ra-herrle.de/abmahnung-frommer-annebelle/?preview_id=12146&preview_nonce=66de06822c&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.