Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen "Metro Exodus" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2019

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Urheber- und Internetrecht

Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen "Metro Exodus"

Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen „Metro Exodus“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnungen der
Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg
im Auftrag der
Koch Media GmbH
wegen des Computerspiels
„Metro Exodus“
Die Kanzlei .rka aus Hamburg ist bereits seit einigen Jahren für das Versenden von Abmahnungen wegen sog. Filesharings von Computerspielen bekannt. Auch vor kurzem sprachen sie wieder eine solche Filesharing-Abmahnung im Namen der Koch Media GmbH aus.
Dem Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel „Metro Exodus“ durch ein Filesharing-Programm (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch den „Usern“ dieses Programmes die Möglichkeit verschafft zu haben, darauf Zugreifen zu können.
Erst vor einigen Tagen ging bei uns eine Anfrage wegen einer Abmahnung der .rka Rechtsanwälte wegen des illegalen Verbreitens eines anderen Spieles ein:
https://www.ra-herrle.de/rka-kingdom-come/?preview_id=18062&preview_nonce=85c4e5eec8&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
Die Anwaltskanzlei .rka fordere in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Schadensersatz. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei .rka in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.