Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K.

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K.
Uns erreicht erneut eine Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel

im Auftrag der
Firma Ernst Westphal e.K. (Sitz in Hamburg)
wegen
Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Verkäufen auf der Internetplattform „eBay.de“.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der Firma Ernst Westphal e.K., welche die Betreiberin eines Fachhandels für den Bedarf von Uhrmachern und Ersatzteilen von Uhren ist. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform“ eBay.de“ einen unternehmerischen Handel von Uhren und Schmuck, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als „privat“ auf der Internetplattform „eBay.de“, handelt bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einer Anbieterkennzeichnung. Zudem mangele es an einer Widerrufsbelehrung, einen Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht und den sog. OS-Link. Die Kanzlei Schroeder sieht darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Gefordert wird das Unterlassen eines solchen Verhaltens und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von der Kanzlei Schroeder Ersatz der entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.
Eine ähnliche Abmahnung dieser Art von Ernst Westphal vertreten durch die Kanzlei Schroeder finden sie auch unter:
https://www.ra-herrle.de/kanzlei-schroeder-firma-ernst-westphal-e-k/?preview=true
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.