Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Como Sonderposten GmbH wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz und eines unvollständigem Impressums
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
im Auftrag der
Como Sonderposten GmbH
wegen
Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und eines unvollständigem Impressums
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Como Sonderposten GmbH. Diese vertreibt online unter anderem Spielzeuge und Luftballons. RA Sandhage verschickte für sie kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Como Sonderposten GmbH im Wettbewerb steht.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein unvollständiges Impressum (Anbieterkennzeichnung) in seinen Angeboten hinterlegt zu haben. Außerdem wurde eine fehlende Kennzeichnung nach dem ProdSG festgestellt.
RA Sandhage fordert daher im Namen der Como Sonderposten GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
17. September 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung