Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom IDO e.V. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. September 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom IDO e.V. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom IDO e.V. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
wegen
Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG)
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist uns bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Er verschickte kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der online auftritt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) zu verstoßen. Es lägen Fehler bei den Angaben der Marken, aber auch bei den Angaben zum registrierten Unternehmen vor.
Der IDO e.V. fordert daher von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.