Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer im Auftrag der Schröter GmbH & Co. KG wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer und Partner mbB aus Trier
im Auftrag
der Schröter GmbH & Co. KG
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier vertreten die Interessen der Schröter GmbH & Co. KG. Kürzlich verschickten sie eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Diese Verstöße lägen im Konkreten darin, dass einzelne Produktinformationen falsch seien, sowie dass Grundpreis-Angaben und Pflichtinformationen bei Angeboten im Internet (Informationen zum Zustandekommen des Kaufvertrages; Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit des Vertragstextes nach Abschluss des Kaufvertrages) fehlen würden. Diese Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht würden nach Ansicht der Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte Ansprüche ihres Mandanten begründen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.