Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel
wegen
fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der Rechtsanwalt Marcel Wetzel vertritt die Interessen von der Firma TrendLineMix. Diese tritt als Online Händler, der auf verschiedenen Plattformen maritime Dekoration vertreibt, auf. RA Wetzel verschickt nun im Auftrag der Firma TrendLineMix eine Abmahnung an einen Online Händler, welcher seinen Pflichten aus dem VerpackungsG nicht nachgekommen ist.Nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) müssen systembeteiligte Verpackungen registriert sein, um in Umlauf gebracht werden zu dürfen. Ein Verstoß bedeute ein Vertriebsverbot für diese Verpackungen. Zudem liegt darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Ansprüche anderer Mitbewerber wie der Firma TrendLineMix begründen kann.
Der Rechtsanwalt fordert im Namen der Firma TrendLineMix von dem durch die Abmahnung betroffenen Online Händler eine Unerlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem fordert er Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
11. September 2019
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