Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "The LEGO Movie 2" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. August 2019

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Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "The LEGO Movie 2"

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „The LEGO Movie 2“

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

wegen des Filmtitels
„The LEGO Movie 2“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für „The LEGO Movie 2“, der Fortsetzung des skurrilen Animations-Films, der auf dem nicht nur bei Kindern beliebten LEGO-Bausteinsystem beruht. In diesem wird die Steinstadt von Aliens vom Planeten Duplo angegriffen und die Lego-Figur-Helden müssen die totale Zerstörung ihrer Stadt verhindern.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Film auf einer Filesharing-Plattform vom Abgemahnten angeboten wurde.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.