RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Samplers "So Fresh: The Hits Of Summer 2019 + The Best Of 2018" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. August 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Sebastian / Berlin

RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Samplers "So Fresh: The Hits Of Summer 2019 + The Best Of 2018"

RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Samplers „So Fresh: The Hits Of Summer 2019 + The Best Of 2018“
Erneut mahnt
RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
ab, dieses Mal wegen des Albums
„So Fresh: The Hits Of Summer 2019 + The Best Of 2018“
Der bereits für Filesharing-Abmahnungen bekannte RA Daniel Sebastian aus Berlin verschickt erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Rechtsverletzungen an Musiktiteln Abmahnungen. Das Album „So Fresh: The Hits Of Summer 2019 + The Best Of 2018“ soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet grundsätzlich an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Eine entsprechende vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben regelmäßig bereits beigefügt. Bevor allerdings eine Erklärung von dem Abgemahnten abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.