Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen “John Wick: Kapitel 3" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen “John Wick: Kapitel 3"

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen “John Wick: Kapitel 3″

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

wegen des Filmtitels
„John Wick: Kapitel 3“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für einen weiteren Teil aus der action-geladenen „John Wick“-Reihe. In „John Wick: Kapitel 3“ ist der gleichnamige Held auf der Flucht vor gierigen Kopfgeld-Jägern, weil auf ihn eine Belohnung in Höhe von 14 Millionen US-Dollar ausgesetzt wurde.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.