Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH wegen Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH wegen Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH wegen Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg
im Auftrag der
FREDS SWIM ACADEMY GmbH
wegen
Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der FREDS SWIM ACADEMY GmbH, welche Herstellerin der Schwimmlernhilfe „SWIMTRAINER“ ist und diese auch gewerblich vertreibt. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der FREDS SWIM ACADEMY GmbH im Wettbewerb steht, da sie ebenfalls Schwimmlernhilfen verkauft. Der Vorwurf lautet, dass den Verkaufsangeboten wichtige Pflichtangaben im Sinne der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) fehlen würden, wodurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gegeben sei. Insbesondere sind nach der Verordnung auf der Schwimmhilfe folgende Hinweise anzugeben:

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.