Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht
Wir erhielten wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.,
dieses Mal wegen
Verstoßes gegen die Impressumspflicht
Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird in einer erst kürzlich verschickten Abmahnung, dass der Betroffenen als gewerblicher Händler online Produkte zu Verkauf anbietet, seine Verkaufsangebote jedoch kein gültiges Impressum aufweisen würde. Damit läge ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Schon vor einiger Zeit wurde uns die Wettbewerbszentrale für das Verschicken von Abmahnungen bekannt:
https://www.ra-herrle.de/wettbewerbszentrale-stuttgart/?preview_id=16023&preview_nonce=40c164be23&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und eine Pauschale in Bezug auf die Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
6. August 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?