Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Werbung mit "LGA geprüft" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. August 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Werbung mit "LGA geprüft"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Werbung mit „LGA geprüft“
Es mahnt der
VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
ab wegen
Werbung mit „LGA geprüft“
Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.
Derzeit wird in einer aktuellen Abmahnung dem Betroffenen vorgeworfen in einem online Verkaufsangebot Werbung durch einen besonderen Hinweis „LGA geprüft“ benutzt zu haben. Bei Prüfzeichen bestehe jedoch, ähnlich wie bei Bewertungen zu Warentests, ein erhebliches Interesse des Verbrauchers daran zu erfahren, in welcher Weise und vor allem zu welchen Kriterien die Prüfung erfolgt ist. Daher muss bei der Benutzung eines solchen Hinweises immer im Zusammenhang mit den hierzu relevanten Informationen erfolgen.
Schon vor einiger Zeit ist uns der VGU Verein aufgrund des Verschickens einer Abmahnung bekannt geworden:
https://www.ra-herrle.de/vgu-versandangabe/?preview_id=16408&preview_nonce=be5f199101&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.