Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wüstenberg im Auftrag der CTI Europe GmbH wegen Unterlassens eines Gefahrenhinweises - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. August 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wüstenberg im Auftrag der CTI Europe GmbH wegen Unterlassens eines Gefahrenhinweises

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wüstenberg im Auftrag der CTI Europe GmbH wegen Unterlassens eines Gefahrenhinweises
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main
im Auftrag der
CTI Europe GmbH
wegen eines
fehlenden Gefahrenhinweises
Die Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main vertritt die Interessen der CTI Europe GmbH. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der CTI Europe GmbH im Wettbewerb stehe.
Der Abgemahnte produziert insbesondere Luftballons und Folienballons sowie Heliumgasflaschen zum Auffüllen der Ballons. Diese Produkte vertreibt er in Deutschland und weiten Teilen Europas. Allerdings fehlt es den Verkaufsangeboten des von der Abmahnung Betroffenen in seinem Onlineshop an einem Hinweis, dass es sich bei den Produkten um solche handelt, die einer Gefahrenkategorie unterfallen. Insoweit müsste im Text ein Hinweis, wie beispielsweise „Gase unter Druck“ oder „verdichtetes Gas“ erfolgen. Das Unterlassen dieses Hinweises stellt nach Ansicht der Kanzlei Wüstenberg einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.