Abmahnung Schütz Rechtsanwälte im Auftrag des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC) wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe
im Auftrag des
Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC)
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V., gemeinhin als „KSC“ bekannt. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Fußballspiel der KSC verkauft haben soll.
Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten.
Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene allerdings getan haben. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und dabei versucht haben einen „erheblichen Gewinn“ zu erzielen. Dies stelle Rechtsverletzung bei dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V dar.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
29. Juli 2019
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