Derzeit versendet die
JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten, Geschäftsführer der in der Vergangenheit bereits durch eine Vielzahl von Abmahnungen und hohe Kostenforderungen in Filesharingfällen (als Vertreter von abgemahnten Personen) in Erscheinung getretene Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler,
Inkassoschreiben für eine Firma namens
JP Trading Enterprises UG (haftungsbeschränkt), Ellerkampstr. 125 in 32609 Hüllhorst, vormals Schäferholzweg 1, 32257 Bünde.
Hintergrund ist, dass Personen / Firmen über u.a. Amazon Software von der Firma JP Trading Enterprises UG erworben und auch bezahlt haben. Offensichtlich wurde dieser Zahlbetrag den jeweiligen Kunden wieder gut geschrieben. Ob diese Gutschrift von Amazon oder den Käufern veranlasst wurde, ist derzeit unklar.
Nunmehr tritt der Geschäftsführer der JUSLEGAL, RA Dr. Hauke Scheffler, wie folgt in Erscheinung:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
ich zeige an, dass mich die JP Trading Enterprises UG, mit Sitz in Vaterstetten, mit der Wahrnehmung ihrer lnteressen beauftragt hat. Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich mit anwaltlichem Wort. Gegenstand meiner Beauftragung ist eine Forderung aus einem Kaufvertrag. Der Vertrag wurde über das lnternet-Handelshaus www.amazon.de geschlossen und betrifft eine Warenlieferung in Form von Software. Sie schulden diese Forderung in Höhe von 3,75 EUR seitdem 24.04.2019. Die genaue Zusammensetzung der Forderung unserer Mandantschaft entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung. Trotz Bemühungen unserer Mandantschaft wurde die Rechnung bislang nicht beglichen. lch verweise auf das Schreiben unserer Mandantschaft vom 29. April 2019. Sie befinden sich im Verzug. Damit haben Sie nunmehr auch die Verzugskosten in Form unserer Rechtsanwaltsvergütung zu tragen. Meine Mandantschaft berechnet lhnen:
Gegenstandswert bis 300,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 W RVG 1,3 58,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG 11,70 EUR
Zwischensumme netto 70,20 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 W RVG 11,70 EUR
Gesamtbetrag 83,54 EUR“
Interessant ist, das die Firma JP Trading Enterprises UG mit Sitz in Vaterstetten, dem Sitz der Anwaltskanzlei des Geschäftsführers Dr. Hauke Scheffler, genannt wird. Laut Handelsregister ist allerdings die Geschäftsanschrift Ellerkampstraße 125, 32609 Hüllhorst hinterlegt. Hat etwa die seit Februar 2018 existierende und von Herrn Peter Kirchhoff als Geschäftsführer gegründete JP Trading Enterprises UG eine Zweigstelle in Vaterstetten eröffnet? Jedenfalls ist Herr Peter Kirchhoff nicht mehr als Geschäftsführer tätig. Geschäftsführerin ist nunmehr gem. Handelsregisterbekanntmachung vom 15.07.2019 Frau Julija Zigel aus Vilnius/ Litauen.
Ob die Forderung begründet ist, lässt sich derzeit nicht abschliessend klären. Setzen Sie sich mit Amazon oder derjenigen Firma in Verbindung, über welche Sie die Software erworben haben. Klären Sie, warum Ihnen der Zahlungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde. Setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, so Sie über eine verfügen und klären Sie deren Einstandspflicht für den Fall einer gerichtlichen Streitigkeit. Dokumentieren Sie den Sachverhalt so gut es geht. Klären Sie, ob Sie tatsächlich eine Zahlungsaufforderung von JP Trading Enterprises UG erhalten haben und wenn ja wann.
Sollten Sie von dieser Inkassoforderung betroffen sein, zahlen Sie nicht leichtfertig den geforderten Betrag. Es sollte zunächst geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht überhaupt besteht. Setzen Sie sich nicht mit Juslegal in Verbindung.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von dieser Inkassoforderung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich ausschließlich per Mail! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.