Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Schroeder wegen Auftretens als "Schein"-Privater bei Lego-Verkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Schroeder wegen Auftretens als "Schein"-Privater bei Lego-Verkäufen auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Schroeder wegen Auftretens als „Schein“-Privater bei Lego-Verkäufen auf eBay
Uns erreichte wieder eine Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de
im Rahmen des Verkaufs von Lego-Artikeln.
RA Lutz Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Online-Händlers, welcher auf der Plattform eBay Lego-Artikel zum Verkauf anbietet. RA Schroeder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay vertreibt und somit mit seinem Mandanten im Wettbewerb stehe. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibe, jedoch privat auftritt. Zum Beweis der Verkaufs-Aktivitäten sind dem Schreiben sog. „Screenprints“ der aktuellen Verkaufsangebote und der Käuferbewertungen beigefügt. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater verschaffe sich der Betroffene nach Ansicht von RA Schroeder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
RA Schroeder wurde uns bereits für das Aussprechen von Abmahnungen im Namen von anderen Online-Händlern bekannt. Auch hier lautete der Vorwurf, der Betroffene würde als Schein-Privater auftreten und dadurch gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verstoßen. Hierüber berichteten wir bereits vor einigen Wochen:
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-discogs/?preview=true
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-anzahl-auktionen/?preview=true
 
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, basierend auf dem Streitwert der Sache, welchen RA Lutz Schroeder auf 7.500,00 € festgesetzt hat, gefordert, sodass zur Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung von insgesamt 612,80 € hinzukommt. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Ablauf der von RA Schroeder gesetzten Frist wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.