Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen Werbung mit "Original" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen Werbung mit "Original"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen Werbung mit „Original“
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag von
T&D Versand GbR aus Kaufbeuren
wegen
Werbung mit „Original“
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der T&D Versand GbR im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben. Gerügt wird die Bewerbung mit der Bezeichnung „Original“ in einem Angebot von Markenware für Druckerzubehör. Bei dieser Werbung handle es sich um eine irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotenen Markenware „Original“ zu sein hat.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.