Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen „Ballon“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Studiocanal GmbH
wegen des Filmtitels
„Ballon“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Studiocanal GmbH ist sie schon häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für den Film „Ballon“. In diesem DDR-Drama entwickeln die Familien Strelzyk und Wetzel einen Plan, um aus der DDR zu flüchten. Sie treten daher einen Flug mit dem Heißluftballon an. Ihr Fluchtversuch scheitert jedoch, als der Ballon knapp vor der Grenze abstürzt und die Stasi ihnen auf die Spur kommt.
Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
9. Juli 2019
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