Forderungsschreiben des RA Lutz Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Forderungsschreiben des RA Lutz Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

Forderungsschreiben des RA Lutz Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung
Uns erreichte eine neue Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel
im Auftrag der
Ernst Westphal e.K. aus Hamburg
wegen
Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung
Die Ernst Westphal e.K. wurde uns vor einiger Zeit für das Verschicken von Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Wir berichteten darüber beispielsweise hier:
https://www.ra-herrle.de/ernst-westphal-ek/
Der von dem aktuellen Schreiben Betroffene, welcher als Onlinehändler auftritt, hatte im letzten Jahr bereits eine Abmahnung der Ernst Westphal e.K. erhalten. In dieser wurde ihm vorgeworfen, er habe angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, indem er auf der Verkaufsplattform eBay als sog. „Schein-Privater“ aufgetreten sei. Nach Erhalt der Abmahnung gab der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Nun, erreichte ihn das erneute Schreiben, dieses Mal von der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel, welcher dieses im Auftrag der Ernst Westphal e.K. verfasst hatte. Ihm wird darin vorgeworfen, bei einem erneuten Verkauf auf eBay fälschlicherweise als Privater aufgetreten zu sein und hierdurch gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen zu haben.
Hierfür fordern RA Schroeder und die Ernst Westphal e. K. die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,- € sowie die Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 745,40 €. Ferner wurde eine erneute Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einem solchen Schreiben betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.