Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der Snaabt GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Juni 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der Snaabt GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der Snaabt GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lexea Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag der
Snaabt GmbH
wegen
fehlender Grundpreisangabe
Die Lexea Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Snaabt GmbH, welche Herstellerin von Tierfutter- und Pflegemitteln ist und diese unter anderem auf der Plattform Amazon zum Verkauf anbieten. Die Lexea Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der Snaabt GmbH im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Gramm, also den Grundpreis, enthalte. Somit fehlt es dem Angebot des Abgemahnten an der Pflichtangabe nach der Preisangabenverordnung (PAngV).
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.