Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Juni 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung

Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Lauterer Wettbewerb e.V. aus München
wegen
fehlerhafter Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung).
Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen. Über solche Abmahnschreiben berichteten wir bereits vor ein paar Wochen:
https://www.ra-herrle.de/lauterer-wettbewerb-ce-kennzeichnung/
https://www.ra-herrle.de/lauterer-wettbewerb-ev/
Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll im Rahmen seiner Produkte auf unzulässige Weise einen Hinweis auf eine CE-Kennzeichnung („CE zertifiziert“) aufgenommen haben. Der Begriff „Zertifizierung“ erwecke dabei den Eindruck, es habe eine unabhängige Prüfung des Produkts stattgefunden, wohingegen es sich lediglich um eine Bezeichnung handelt, die sich jeder Hersteller selbst geben kann. Hierdurch führe er den Verkehr in die Irre und verstoße gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG.
Der Lauterer Wettbewerb e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.