Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen "The Beach Bum" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Juni 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen "The Beach Bum"

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen „The Beach Bum“

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Constantin Film Verleih GmbH
wegen des Filmtitels
„The Beach Bum“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Constantin Film Verleih GmbH ist sie schon häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für den Film „The Beach Bum“. Der Film fällt in das Genre der sog. Stoner-Movies, und handelt von dem Lebenskünstler und Poeten Moondog (Matthew McConaughey), der sein Leben nur den Frauen und Drogen widmet. Trotz alledem liebt ihn seine schöne und reiche Frau Minnie genau für das was er ist. Doch sein Leben ändert sich schlagartig, als Minnie bei einem tragischen Unfall ums Leben kommt und sie in ihrem Letzen Willen erklärt, dass die Auszahlung ihres Erbes unter die Bedingung gestellt wird, dass er sein seit Jahren geplantes neues Buch endlich vollendet.
Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.