Abmahnung Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Juni 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Abmahnung Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Becker Haumann Gursky (früher: Becker Haumann Mankel Gursky) Rechtsanwälte aus Dortmund
im Auftrag der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte, vormalig Becker Haumann Mankel Gursky, aus Dortmund vertreten die Interessen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, bekannter als Fußballverein BVB. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des BVB verkauft haben soll.
Beim Kauf von Fußballtickets des BVB akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es verboten, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, das Ticket öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen wie eBay Kleinanzeigen oder viagogo zum Kauf anzubieten. Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene angeblich getan haben.
Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.