Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der Naketano GmbH wegen Produktnachahmung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Juni 2019

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Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der Naketano GmbH wegen Produktnachahmung

Wieder eine Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der Naketano GmbH, dieses Mal wegen Produktnachahmung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München
im Auftrag der
Naketano GmbH
wegen
Nachahmung von Naketano-Mustern
Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München vertritt die Interessen Naketano GmbH durchgesetzt werden sollen. In ihrem Namen verschickten sie bereits vor einigen Wochen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung:
https://www.ra-herrle.de/lorenz-seidler-gossel-naketano/
In einer aktuellen Abmahnung richten sich die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte an einen Online-Händler, der über seinen Shop Nachahmungen von Naketano-Jacken und -Hoodies verkauft haben soll. Der Betroffene soll Textilien mit den Naketano-Mustern

angeboten haben. Zu allen behaupteten Verletzungshandlungen werden nach einer kurzen Gegenüberstellung des angeblichen Verletzerprodukts und des Naketano-Musters zunächst Angaben zum Designer, zum Datum der erstmaligen Veröffentlichung und zum Umsatz gemacht. Weiter wird – soweit vorhanden – das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster benannt, aus dem neben dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz ebenfalls Schutz für die angeblich verletzten Muster beansprucht wird. Es folgt eine Merkmalsanalyse, um die wettbewerbliche Eigenart darzustellen. Die behaupteten Ansprüche machen Lorenz Seidler Gossel aus §§ 8, 3, 4 Nr. 3a und 3b, 4 Nr. 4, 5 II und Ziffer 13 zu Anhang 3 III UWG und Art 89 I, 85 I, 19 I, 10, 12 GGM iVm. §§ 42 I, II, 43, 46 DesignG.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zum sofortigen Verkaufsstopp, Rückruf der streitgegenständlichen Produkte und Auskunft über den Verkauf un Lieferant bzw. Hersteller aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.