Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly im Auftrag der Stattrand GmbH wegen fehlender Grundpreisangabe
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly aus Duisburg
im Auftrag der
Stattrand GmbH
wegen
fehlender Grundpreisangabe
Die Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly aus Duisburg vertreten die Interessen der Stattrand GmbH, welche einen Versandhandel mit Tierbedarf, im speziellen Aquaristikprodukten, betreibt. Die Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der Stattrand GmbH im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Gramm, also den Grundpreis, enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
29. Mai 2019
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