Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der Kaufrausch Germany GmbH wegen „Acryl“ als Textilkennzeichnung
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München
im Auftrag der
Kaufrausch Germany GmbH
wegen der
Textilkennzeichnung „Acryl“.
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Kaufrausch Germany GmbH. Uns erreichte nun eine Anfrage wegen einer Abmahnung an eine Personen, die nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweise. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen im Rahmen seiner Verkaufsangebote auf ebay.de Textil-Waren mit „Acryl“ bezeichnet zu haben. Die Verwendung des Begriffs Acryl sei aber nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
27. Mai 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?