Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Mai 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG

Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München
im Auftrag der
DW Folienservice UG,
dieses Mal wegen
Verstoß gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der DW Folienservice AG. Uns erreichte nun eine Anfrage wegen einer Abmahnung an eine Personen, die nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweise. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Das VerpackungsG verpflichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.