Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der arte fiori e.K. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG). - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Mai 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der arte fiori e.K. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der arte fiori e.K. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag von
arte fiori e.K. aus Memmingen
wegen
Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der arte fiori e.k. aus Memmingen, welche als online Händlerin im Bereich Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln auftritt. Sie verschickten nun ein Abmahnschreiben an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online zum Verkauf anbietet.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Das VerpackungsG verpflichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.