Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG.
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
für die
IOcean UG
wegen
Verstoßes gegen das VerpackungsG.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage verschickte im Auftrag der IOcean UG ein Schreiben an eine Person, die online als gewerblicher Händler auftritt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Nach Ansicht des RA Sandhage stelle diese Verhaltensweise eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, die Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.
RA Sandhage fordert daher von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
20. Mai 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?