Vertragsstrafen-Forderung durch die HvLS Rechtsanwälte wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Mai 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Vertragsstrafen-Forderung durch die HvLS Rechtsanwälte wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Vertragsstrafen-Forderung durch die HvLS Rechtsanwälte wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Forderungs-Schreibens der
HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag von
Ralph Schneider
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen des Herrn Ralph Schneider, welcher online auf der Verkaufsplattform eBay.de als Händler auftritt. Sie verschickten vor kurzem wieder ein Schreiben an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit ihm im Wettbewerb stehe. Eine ähnliches Schreiben wurde uns bereits vor einigen Monaten vorgelegt, wie wir bereits berichteten:
https://www.ra-herrle.de/hvls-scheinprivat/?preview=true
Dieses Mal handelt es sich um den Vorwurf des wiederholten Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Der Betroffene habe bereits zuvor eine Abmahnung wegen Auftretens als sog. Schein-Privater von den HvLS Rechtsanwälten erhalten und die damalige Unterlassungserklärung unterzeichnet. Trotzdessen habe er nach Ansicht der HvLS Rechtsanwälte erneut gegen seine Informationspflichten verstoßen, indem er weiterhin als Schein-Privater aufgetreten sei.
Durch das Schreiben wird erneut die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung gefordert. Aufgrund der Wiederholung des Verstoßes wird zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe iHv. 5.001,00 Euro aufgefordert. Zusätzlich wird Aufwendungsersatz für die bereits entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.