Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogramms „Alphacam“
Uns erreichen Anfrage wegen einer Abmahnung der
GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal
im Auftrag der
Vero Software GmbH
wegen
unlizensierter Nutzung der Software „Alphacam“
Die Kanzlei GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vertritt die Interessen der Vero Software GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm „Alphacam“, einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die GKS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software in einer mittels eines Hackertools manipulierten Version installiert bzw. eine rechtmäßig erworbene Programmversion mit dem Hackertool manipuliert habe. Somit sei ohne eine Freischaltung des Client-Licensing-Services (CLS) die vollständige Version des Programms kostenlos nutzbar gewesen. Die unlizensierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die GKS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Löschung des Programms verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Mai 2019
Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung