Sozietät POPPE im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH wegen Nutzung einer urheberrechtlich geschützter Kompositionen
Uns erreichte ein Schreiben der
Sozietät POPPE aus Pinneberg
im Auftrag der
EMI Music Publishing Germany GmbH
wegen
Nutzung urheberrechtlich geschützter Kompositionen.
Die Sozietät POPPE aus Pinneberg vertritt die Interessen der EMI Music Publishing Germany GmbH. Die Sozietät POPPE verschickte nun in ihrem Namen ein Schreiben wegen der Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Komposition, zu deren Verwendung die EMI GmbH die Nutzungsrechte habe. Der von dem Schreiben Betroffene soll die Komposition als Hintergrundmusik für ein im Internet eingestelltes Video genutzt haben, ohne die hierfür notwendige Lizenz hinterlegt zu haben. Das Benutzen der Komposition ohne eine Lizenz sei ein Verstoß gegen das Recht der EMI Music Publishing Germany GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung und löse damit Ansprüche dieser aus. Daher wird um Auskunft über den Erwerb der notwendigen Lizenz gebeten.
Die Sozietät POPPE fordert in dem Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Lizenz auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einem Schreiben betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
3. Mai 2019
Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung