Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des AGW e.V. wegen fehlerhaftem Impressums - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des AGW e.V. wegen fehlerhaftem Impressums

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des AGW e.V. wegen fehlerhaftem Impressums
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
AGW e.V., Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.
wegen
fehlerhaftem Impressums.
Der AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) ist nach eigener Beschreibung eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender, deren Zweck die Förderung eines leistungsstarken und fairen Wettbewerbs ist. Sie verschickte nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an eine Person, die online als gewerbliche Händler auftritt.
Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen im Rahmen seines Online-Auftritts kein ordnungsgemäßes Impressum angegeben zu habe. Insbesondere fehle es an den Angaben des korrekten Dienstanbieters und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dieser Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) würde einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen und Ansprüche des AGW e.V. begründen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.