Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG, dieses mal wegen der Bezeichnung Bambus - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG, dieses mal wegen der Bezeichnung Bambus

Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG wegen fehlerhafter Produktbezeichnung
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
für die
IOcean UG
wegen
der Bezeichnung „Bambus“.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage verschickte im Auftrag der IOcean UG ein Schreiben an einen Großhändler, welcher Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreibt. Der von der Abmahnung Betroffene hat im Rahmen seiner Verkaufsangebote Waren mit „Bambus“ bezeichnet. Die Verwendung dieses Begriffs sei jedoch unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher Ansprüche der IOcean UG begründen würde.
RA Sandhage fordert daher von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.