Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen der Bezeichnung "bekömmlich" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen der Bezeichnung "bekömmlich"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen der Verwendung der Bezeichnung „bekömmlich“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck
wegen der Verwendung der Bezeichnung
„bekömmlich“
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Er verschickte kürzlich ein Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen die Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO).
Der Vorwurf bezieht sich auf die Bezeichnung eines alkoholischen Getränkes mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol mit „bekömmlich“ im Rahmen eines Online-Verkaufsangebots. Dies stelle nach den Ausführungen des abmahnenden Verbraucherschutzvereins in der vorliegenden Abmahnung einen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung“). Nach dieser Vorschrift sind für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Aussagen generell unzulässig.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.