Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker im Auftrag der Kozera GbR wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen
im Auftrag der
Kozera GbR (Michal und Marcin Kozera)
wegen
unberechtigter Nutzung von Produktbildern.
Rechtsanwalt Jan B. Heidicker aus Kamen vertritt die Interessen der Konzera GbR. Er verschickte nun in ihrem Namen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen.
Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen, er habe in einem Online-Verkaufsangebot drei Produktfotografien verwendet, deren Urheberrechte bei der Konzera GbR lägen. Die Verwendung der Produktbilder erfolgte jedoch ohne eine Zustimmung. Daneben soll der Abgemahnte auch gesetzliche Pflichtangaben nicht in sein Verkaufsangebot aufgenommen haben. So fehle es insbesondere an einem
- Impressum,
- Informationen über den Vertragsschluss und die Vertragstextspeicherung,
- einer Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular und
- einem klickbaren OS-Link.
Rechtsanwalt Jan B. Heidicker fordert für diese Rechtsverstöße die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.