Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Roger Nämig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien wegen Fehlens eines OS-Links
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Roger Nämig aus Berlin
im Auftrag von
Thoralf Klabunde Immobilien
wegen der Verwendung der Bezeichnung
Fehlens eines OS-Links
Der Rechtsanwaölt Roger Nämig aus Berlin vertritt die Interessen von Thoralf Klabunde. Dieser ist als Immobilienmarkler tätig. RA Nämig verschickte nun ein Abmahnschreiben an eine Person, die ebenfalls bundesweit im Immobiliengeschäft tätig ist und somit mit Thoralf Klabunde im Wettbewerb steht.
Gerügt wird die Missachtung von Gesetzesvorgaben bezüglich des Internetauftritts. Der von der Abmahnung betroffene soll auf seiner Internetseite versäumt haben einen klickbaren Hyperlink zur von der EU eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingefügt zu haben. Das Fehlen dieses sog. OS-Links stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Zudem soll der Internetseite ebenfalls die Angabe eines erforderlichen Datenschutzhinweises fehlen.
RA Nämig fordert daher im Namen von Thoralf Klabunde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
9. April 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?