Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Robin Neuwirth wegen "Schein"-Privatverkäufen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. April 2019

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Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Robin Neuwirth wegen "Schein"-Privatverkäufen

Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Robin Neuwirth wegen „Schein“-Privatverkäufen
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
RA Robin Neuwirth aus Stuttgart
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
RA Robin Neuwirth aus Stuttgart vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay als unternehmerischer Händler auftritt. Er verschickt nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit dem Mandanten des RA Robin Neuwirth im Wettbewerb steht. Uns erreichten bereits im Dezember 2018 eine sehr ähnliche Abmahnung, hiervon berichteten wir:
http://www.ra-herrle.de/robin-neuwirth-2015platine/
Nach Ansicht des RA Robin Neuwirth hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA Neuwirth gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.